1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit
1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse mit uns, sofern der Vertragspartner ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten für Vertragsverhältnisse, in welche sie einbezogen werden, sowie für sämtliche Geschäftsbeziehungen, sofern wir auf keine anderen Geschäftsbedingungen verweisen.
1.2 Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, widersprechen oder diese ergänzen, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich ihrer Geltung zu. Die Durchführung des Vertrags ohne Vorbehalte stellt keine Zustimmung zu abweichenden Bedingungen dar.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Mit der Annahme eines Angebots durch den Kunden gibt dieser eine verbindliche Erklärung ab, die darin aufgeführten Leistungen beauftragen zu wollen.
2.2 Wir sind berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von sieben Tagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme erfolgt entweder durch eine ausdrückliche Mitteilung oder durch den Beginn der Ausführung der vereinbarten Leistungen.
2.3 Soweit das Angebot Leistungen Dritter umfasst (z. B. Software oder Dienstleistungen anderer Anbieter), steht deren Erbringung unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Selbstbelieferung. Sollte die Erfüllung unverschuldet nicht möglich sein, informieren wir den Kunden unverzüglich und sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern wir keine zumutbare Ersatzleistung anbieten können.
2.4 Maßgeblich für die Leistung sind ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Merkmale. Aussagen in Werbung oder öffentlichen Äußerungen begründen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsgarantie.
3. Leistungsmodalitäten
3.1 Wir entscheiden nach eigenem Ermessen über den Einsatz geeigneter qualifizierter Mitarbeiter. Der Kunde ist nicht berechtigt, Weisungen zur Durchführung der Leistungserbringung zu erteilen, sofern diese über die fachlichen Zielvorgaben hinausgehen.
3.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, legen wir die Details der Leistungserbringung fest. Dabei achten wir auf die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere in Bezug auf vereinbarte Fristen.
3.3 Unsere Leistungen werden nach allgemein anerkannten technischen Standards erbracht.
3.4 Abstimmungen und Besprechungen erfolgen in der Regel digital, beispielsweise durch Videokonferenzen.
3.5 Unsere Verpflichtung umfasst, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Erbringung von Dienstleistungen, jedoch nicht die Garantie eines bestimmten Ergebnisses. Wird im Vertrag oder durch den Kunden ein Ziel definiert, so schulden wir das Bemühen, den Kunden bei dessen Erreichung zu unterstützen und nicht die Zielerreichung im Sinne eines Werkes. Dies gilt für Leistungen, die darauf abzielen, Termine/Abschlüsse mit Interessenten/potenziellen Kunden herbeizuführen, Vertriebsstrategie,-abläufe, -aktivitäten und damit zusammenhängende Systeme und Kommunikationsmittel zu optimieren oder Mitarbeiter zu schulen.
3.6 Ist der Leistungsumfang bei Vertragsschluss nicht abschließend bestimmt, so wird der Kunde diesen im Einzelfall mit uns konkretisieren.
4. Rechtliche Verantwortung und Prüfungspflichten
4.1 Dem Kunden obliegt es, sicherzustellen, dass die von uns erbrachten Leistungen, den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Einhaltung urheberrechtlicher Vorgaben fällt in unseren Verantwortungsbereich.
4.2 Werden auf Wunsch des Kunden Tools oder Dienstleistungen Dritter, Telefonsysteme, E-Mail Server Infrastruktur, Systeme, Plattformen und Datenbanken zur Kontaktaufnahme verwendet, liegt die Verantwortung für die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit sowie die Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen, etwa das Einholen notwendiger Einwilligungen, allein beim Kunden.
4.3 Sollten wir auf mögliche rechtliche Bedenken stoßen, werden wir den Kunden darauf aufmerksam machen. Dies begründet jedoch keine Verpflichtung zu einer eigenen rechtlichen Prüfung unsererseits.
5. Pflichten des Kunden zur Vertragsdurchführung
5.1 Der Kunde versichert, dass er alle notwendigen Rechte an den von ihm bereitgestellten Unterlagen, Daten, Informationen oder Grafiken besitzt und dass deren vertragsgemäße Nutzung weder Rechte Dritter verletzt noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Sollte es dennoch zu Ansprüchen Dritter kommen, verpflichtet sich der Kunde, uns von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich der Übernahme angemessener Kosten unserer anwaltlichen Beratung oder Verteidigung.
5.2 Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages stellt der Kunde uns unentgeltlich sämtliche technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen zur Verfügung, die erforderlich sind. Außerdem hat er uns innerhalb einer von uns benannten Frist alle relevanten Daten und Informationen bereitzustellen, die wir für unsere vertragsgemäße Leistungserbringung benötigen.
5.3 Während der Vertragslaufzeit benennt der Kunde einen sachkundigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der für die Kommunikation und Abstimmung mit uns verantwortlich ist.
5.4 Sollten Störungen oder Mängel in unserer Leistung auftreten, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren. Die Meldung muss so präzise wie möglich erfolgen und alle relevanten Informationen enthalten, die dem Kunden bekannt und zweckdienlich sind. Kann der Kunde uns diese Informationen nicht bereitstellen, bleibt unsere Verpflichtung zur Leistungserbringung davon unberührt.
5.5 Zusätzlicher Aufwand, der durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden entsteht, oder Arbeiten, die aufgrund solcher Angaben wiederholt werden müssen, gehen zu Lasten des Kunden.
6. Rechteerwerb
Mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde die Rechte an den von uns erbrachten Leistungen, die erforderlich sind, um den vertraglichen Zweck zu erfüllen und unsere Leistungen vertragsgemäß nutzen zu können.
7. Handhabung von Terminen
7.1 Alle von uns angegebenen Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
7.2 Sollte ein verbindlicher Termin oder eine festgelegte Frist durch das Verschulden des Kunden nicht eingehalten werden, etwa durch Verzögerungen bei erforderlichen Mitwirkungshandlungen, verlängert sich die vereinbarte Frist entsprechend der Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine Mahnung erhalten hat, seine Mitwirkung jedoch nicht rechtzeitig leistet. Eine Mahnung entfällt, wenn wir bereits bei Aufforderung zur Mitwirkung eine angemessene Frist gesetzt oder einen Termin für die Mitwirkung vereinbart haben.
8. Regelungen zu Schulungen und Workshops
8.1 Wenn für Schulungen oder Workshops keine Termine vorab festgelegt wurden, sind die Parteien verpflichtet, diese unverzüglich miteinander abzustimmen. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, sind wir berechtigt, die Termine nach billigem Ermessen festzulegen.
8.2 Sollten wir unsere Leistungen nicht erbringen können, weil der Kunde an der Terminfindung nicht mitwirkt oder ohne wichtigen Grund vereinbarte Termine absagt, behalten wir das Recht, das vereinbarte Entgelt in voller Höhe abzurechnen. Die Durchführung der Leistung erfolgt zu neu vereinbarten Terminen, wobei zusätzliche, durch die Verzögerung entstandene Kosten vom Kunden zu tragen sind.
8.3 Der Kunde kann Termine zur Schulung oder für Workshops einmalig nach vorheriger Absprache mit uns kostenfrei um einen angemessenen Zeitraum verschieben.
8.4 Bei weiteren Verschiebungen erhebt sich für jede Umbuchung eine Gebühr in Höhe von 15% des ursprünglich vereinbarten Entgelts. Zusätzlich werden nicht stornierbare Auslagen, insbesondere für gebuchte Reisen, in Rechnung gestellt.
8.5 Anfragen zur Terminverschiebung müssen uns mindestens drei Arbeitstage vor dem ursprünglichen Termin an unserem Geschäftssitz vorliegen. Abweichungen hiervon sind nur möglich, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder die freigewordene Zeit für andere Aufträge genutzt werden kann.
8.6 Werden vereinbarte Termine endgültig nicht wahrgenommen, ist das vereinbarte Entgelt abzüglich der von uns ersparten Aufwendungen vom Kunden zu zahlen.
9. Entgeltregelungen und Zahlungsbedingungen
9.1 Für unsere Leistungen gilt das mit dem Kunden vereinbarte Entgelt. Wurde für eine bestimmte Leistung kein Entgelt festgelegt, so wird entweder die aktuelle Preisliste zugrunde gelegt oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine übliche Vergütung angenommen. Pauschalbeträge sind grundsätzlich im Voraus zu zahlen.
9.2 Unsere Entgeltansprüche bleiben bestehen, auch wenn der Kunde aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder aus freien Stücken beschließt, unsere Leistungen nicht weiter in Anspruch zu nehmen, solange uns keine Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann.
9.3 Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge in Euro. Fallen bei der Leistungserbringung im Ausland Steuern, Zölle oder andere Abgaben an, trägt diese der Kunde. Zudem ist der Kunde verpflichtet, uns alle erforderlichen Nachweise und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die wir zur Erfüllung steuerlicher Pflichten im In- und Ausland benötigen.
9.4 Wird eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart, erfolgt diese auf Basis der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit in 15-Minuten-Einheiten. Die Leistungen eines Tages werden für die Rechnungsstellung zusammengefasst. Leistungen, die über einen längeren Zeitraum erbracht werden, werden monatlich nachträglich abgerechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für nicht nach Zeitaufwand abgerechnete Leistungen können wir angemessene Vorschüsse verlangen.
9.5 Tätigkeiten während der Nachtzeit (18:00 bis 09:00 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Für diese Zeiträume gelten erhöhte Stundensätze: +50 % für Nachtarbeit, +100 % für Wochenenden und Feiertage sowie +150 % für Nachtarbeit an Wochenenden und Feiertagen. Maßgeblich sind die Uhrzeiten am Sitz unserer Gesellschaft.
9.6 Reisezeiten werden mit einem Stundensatz berechnet, der um 50 % reduziert ist, sofern während der Reise keine abrechenbaren Leistungen erbracht werden. Zusätzlich anfallende Reisekosten, Ausgaben für Unterbringung sowie sonstige Spesen werden nach Vorlage entsprechender Nachweise gesondert in Rechnung gestellt. Fahrten mit dem Pkw werden gemäß den Angaben in unserer aktuellen Preisliste abgerechnet.
9.7 Im Falle einer Kündigung eines Werkvertrages durch den Kunden bleibt unser Anspruch auf die Vergütung der bereits erbrachten Leistungen in voller Höhe bestehen. Für Leistungen, die noch nicht erbracht wurden, steht uns eine Pauschale von 30 % der vereinbarten Vergütung zu. Diese Regelung gilt, sofern kein abweichender, höherer oder niedrigerer Betrag gemäß § 648 BGB nachgewiesen wird.
9.8 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB pro Rechnung zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt davon unberührt.
9.9 Wir behalten uns vor, Rechnungen in digitaler Form an den Kunden zu versenden.
10. Entgeltänderungen bei Dauerschuldverhältnissen
10.1 Entgeltänderungen bei Dauerschuldverhältnissen können einmal jährlich nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit vorgenommen werden. Grundlage hierfür ist unser billiges Ermessen gemäß § 315 BGB, wobei wir die Anpassung an die tatsächliche Entwicklung der Kosten ausrichten, die uns bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen entstehen. Relevante Kosten umfassen insbesondere technische Leistungen wie Rechenzentren, Cloud-Dienste, Hardware und technischen Service, sowie Betriebskosten unserer Leistungen, einschließlich Lieferantenkosten, die mittelbar für den Kunden tätig werden. Hinzu kommen Kosten für Kundenbetreuung, Personal, Dienstleistungen, Energiekosten und staatlich auferlegte Gebühren, Abgaben oder Steuern.
10.2 Entgeltänderungen können sowohl Erhöhungen als auch Senkungen beinhalten. Kostensteigerungen begrenzen die Höhe einer Erhöhung, während Kostenersparnisse entsprechend an den Kunden weitergegeben werden. Jede Anpassung berücksichtigt sowohl die gestiegenen als auch die gesenkten Anteile der jeweiligen Kostenkomponenten.
10.3 Über geplante Entgeltänderungen informieren wir den Kunden spätestens zwei Monate vor deren Inkrafttreten in Textform. Sollte die Anpassung zu einer Erhöhung von mehr als 5 % pro Jahr führen, steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht entfällt, wenn die Anpassung ausschließlich auf hoheitlich auferlegten Änderungen von Steuern, Gebühren oder Abgaben basiert. In der Änderungsmitteilung wird der Kunde ausdrücklich auf sein Kündigungsrecht hingewiesen.
11. Vertragslaufzeit und Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende beendet werden. Eine Kündigung, unabhängig von der Laufzeitvereinbarung, ist stets ausschließlich zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Mängelregelungen
12.1 Bei auftretenden Mängeln richten sich die Rechte des Kunden grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist. Der Kunde hat Mängel durch eine nachvollziehbare Beschreibung der Probleme und, soweit möglich, durch geeignete Unterlagen zu dokumentieren und uns mitzuteilen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Rügepflichten des Kunden gelten weiterhin.
12.2 Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach unserem Ermessen entweder durch Nachbesserung oder durch eine Ersatzlieferung. Ist dies für den Kunden zumutbar, können wir den Mangel auch durch eine Behelfslösung beheben.
12.3 Sollte bei einer vom Kunden angezeigten Mängelrüge kein von uns zu vertretender Mangel vorliegen und hätte der Kunde dies erkennen können, behalten wir uns vor, die für die Prüfung und Bearbeitung entstandenen Kosten nach den geltenden und angemessenen Sätzen in Rechnung zu stellen.
12.4 Befindet sich der Kunde zum Zeitpunkt der Anzeige eines Mangels im Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Nachbesserung auszusetzen, bis der Kunde den ausstehenden Betrag begleicht.
12.5 Werden Änderungen an der mangelhaften Leistung durch den Kunden oder Dritte vorgenommen, entfallen die Ansprüche auf Mängelrechte, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen den Mangel weder verursacht haben noch die Untersuchung und Beseitigung des Mangels wesentlich erschweren. Die Mängelrechte bleiben bestehen, wenn der Kunde berechtigt war, die Änderungen im Rahmen der Selbstbeseitigung vorzunehmen, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
12.6 Mängelansprüche des Kunden unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind Haftungsansprüche, die auf Schäden beruhen, welche durch Mängel verursacht wurden; in diesen Fällen gelten die allgemeinen Haftungsbestimmungen.
12.7 Für Schadensersatzansprüche, die aus einer verweigerten Nacherfüllung resultieren, kommen die gesetzlichen Verjährungsfristen nur dann zur Anwendung, wenn die Nacherfüllung innerhalb der auf ein Jahr verkürzten Verjährungsfrist für Mängelansprüche geltend gemacht wurde.
13. Haftungsregelungen
13.1 Die Haftung Schäden für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ist unbeschränkt.
13.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, ist unsere Haftung in Höhe auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar und vertragstypisch sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglichen und deren Einhaltung die Vertragsparteien üblicherweise voraussetzen dürfen. Für Ansprüche, die auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
13.3 Absatz 2 greift nicht bei Schäden, die aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Ebenso ausgenommen sind Fälle arglistigen Verhaltens, Garantiezusagen, Haftungen wegen anfänglicher Unmöglichkeit oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie Ansprüche nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
13.4 Für den Verlust von Daten und die daraus entstehenden Schäden haften wir nur dann, wenn wir für die Datensicherung verantwortlich sind und diese schuldhaft unterlassen wurde. Andernfalls ist unsere Haftung ausgeschlossen, insbesondere wenn die Schäden auf eine fehlende oder unzureichende Sicherung durch den Kunden zurückzuführen sind. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht, wenn wir den Datenverlust vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verursacht haben oder eine Garantie verletzt wurde.
13.5 Im Weiteren ist jegliche Haftung, unabhängig vom Rechtsgrund, ausgeschlossen.
14. Leistungshindernisse durch höhere Gewalt
14.1 Eine Partei ist vorübergehend von ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung befreit, sofern und solange sie durch einen Umstand höherer Gewalt daran gehindert wird, ihre Leistung zu erbringen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die betroffene Partei zum Zeitpunkt des Hindernisses bereits im Verzug befand. In einem solchen Fall wird auch die Gegenpartei von ihren Leistungspflichten befreit, soweit diese von der verhinderten Leistung abhängen oder nur in Verbindung mit ihr erbracht werden können.
14.2 Höhere Gewalt umfasst Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die von der betroffenen Partei weder verursacht noch vorhergesehen oder beeinflusst werden konnten, selbst bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt. Zu den relevanten Ereignissen zählen insbesondere Krieg, terroristische Handlungen, Unruhen, Pandemien, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, extreme Wetterereignisse, Cyberangriffe oder staatliche Maßnahmen, die die Vertragserfüllung unmöglich machen. Auch Leistungshindernisse durch Rohstoffknappheit, staatliche Eingriffe aufgrund solcher Knappheiten oder allgemeine Störungen in der Lieferkette fallen unter höhere Gewalt.
14.3 Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, ist verpflichtet, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
15. Schutz unserer Mitarbeitenden
15.1 Für die Erfüllung des Vertrages setzen wir qualifizierte Mitarbeitende ein, deren Wissen und Fähigkeiten durch Erfahrung, Qualifikation und gegebenenfalls Schulungen gezielt auf unsere gewerbliche Tätigkeit abgestimmt sind. Diese Mitarbeitenden stellen einen zentralen Wert unseres Unternehmens dar, unabhängig davon, ob sie in einem Anstellungsverhältnis oder als freie Mitarbeitende für uns tätig sind. Sie sind für die Umsetzung dieses und möglicher zukünftiger Verträge mit dem Kunden erforderlich und wären nur schwer zu ersetzen.
15.2 Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine Mitarbeitenden unseres Unternehmens abzuwerben oder abwerben zu lassen, gleich ob sie in einem Anstellungsverhältnis stehen oder als freie Mitarbeitende im Rahmen dieses Vertrags für uns tätig sind, von denen er im Rahmen der Vertragsdurchführung Kenntnis erlangt hat. Dies gilt insbesondere für Mitarbeitende, die mit seiner Kenntnis zur Vertragserfüllung eingesetzt wurden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mitarbeitende, deren Anstellungsverhältnis mit uns zum Zeitpunkt der Abwerbung bereits beendet war, sowie Mitarbeitende, die lediglich einfache Tätigkeiten ohne besonderen Qualifikationsbedarf ausgeübt haben.
15.3 Als Abwerbung gilt insbesondere jede Handlung, die darauf abzielt, einen Mitarbeitenden zu einer Beendigung seiner vertraglichen Beziehung mit uns zu bewegen, oder der Versuch, einem Mitarbeitenden eine Anstellung anzubieten, ihn zu vermitteln oder selbst zu beschäftigen. Nicht als Abwerbung gilt jedoch eine unaufgeforderte Bewerbung eines Mitarbeitenden auf eine allgemeine Stellenausschreibung des Kunden oder eines Dritten, sofern diese aus eigener Initiative erfolgt.
15.4 Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, ist er verpflichtet, an uns eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe dieser Vertragsstrafe wird von uns nach billigem Ermessen festgelegt, unterliegt jedoch im Streitfall der Überprüfung durch ein Gericht. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
16.1 Sollte der Kunde uns mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauen, die in den Anwendungsbereich des Art. 28 DSGVO fallen, sind wir bereit, auf Anfrage des Kunden einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung zu schließen.
16.2 Darüber hinaus sichern wir zu, dass wir personenbezogene Daten, die uns der Kunde zur Verfügung stellt, in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten und alle datenschutzrechtlichen Vorgaben beachten.
17. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung von Ansprüchen
17.1 Der Kunde darf Forderungen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die zudem nur aus demselben Rechtsverhältnis resultieren dürfen.
17.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn § 354a HGB Anwendung findet.
18. Außendarstellung
18.1 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Tätigkeit für den Kunden sowie die dabei erzielten Ergebnisse in einer üblichen und angemessenen Weise zu benennen und für unsere Eigenwerbung zu verwenden.
18.2 Eine bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bleibt von der Regelung des Absatzes 1 unberührt und wird in vollem Umfang eingehalten.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Eine Vertragspartei kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen oder eine Aufrechnung vornehmen, wenn die zugrunde liegende Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
19.2 Dieser Vertrag bildet die abschließende Regelung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Frühere Vereinbarungen oder Nebenabreden, die davon abweichen, verlieren mit Inkrafttreten dieses Vertrages ihre Gültigkeit.
19.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Dabei genügt zur Erfüllung der Schriftform auch die Unterzeichnung mittels einfacher elektronischer Signatur im Sinne von Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO (EU Nr. 910/2014) oder ein PDF-Scan eines handschriftlich unterzeichneten Dokuments. Ein reiner E-Mail-Verkehr erfüllt diese Anforderungen nicht, ebenso wenig wie eine einseitige Abweichung von der Schriftformvereinbarung.
19.4 Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein, oder sollte eine notwendige Regelung fehlen, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages dennoch wirksam. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass § 139 BGB (Teilnichtigkeit) nicht angewendet wird, und verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Klausel möglichst nahekommt.
19.5 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationale privatrechtliche Regelungen, wie das UN-Kaufrecht, finden keine Anwendung, soweit diese ausgeschlossen werden können.
19.6 Für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.
19.7 Maßgeblich für die Interpretation und Gültigkeit dieses Vertrages ist allein die deutsche Fassung. Eine englische Übersetzung dient lediglich der Information und kann nicht zur Auslegung herangezogen werden.
Sales Xelerate GmbH
Im Mediapark 5
50670 Köln
Deutschland
Handelsregister: HRB 117847
Registergericht: Amtsgericht Köln
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE367385207
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Robin Larbi
Kontakt:
Telefonnummer: 022198655019
E-Mail-Adresse: hello@salesxlr.com